Gutachter u. a. für die Grabenerstellung von
Glasfaserleitungen
Aufgrabungen nach ZTV A-StB


Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar.


Aufgrabungen nach ZTV A-StB.


Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wiederherzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.



PFLASTERSCHADEN

Welche Genehmigungen müssen bedacht werden



Ein Bild von einer Pflasterflaeche

Ausführung

Regelwerke

Auf Grundlage der nachfolgenden Regelwerke sollen die Arbeiten ausgeführt werden:
Insbesondere gelten für die zu erbringenden Leistungen der Ausführung u. a. folgende Vorschriften, Regelwerke, DIN-Normen und sonstige fachgerechte Publikationen:

DIN 18328
Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen

ZTV A-StB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen.

Merkblatt M Trenching
für die Anwendung von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren bei der Legung von Glasfaserkabeln bzw. Leerrohrinfrastrukturen in Verkehrsflachen

DIN 18220
Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze
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Begehung

Vor Baubeginn ist mit dem zuständigen Mitarbeiter des Straßenbaulastträgers, eine gemeinsame Begehung durchzuführen,

Sollten die Bauarbeiten ohne vorherige gemeinsame Begehung durchgeführt werden, so ist davon auszugehen, dass die Flächen mängelfrei waren.

Bei Sofortmaßnahmen ist auch zu dokumentieren

Insbesondere sind bei diesen Begegnungen die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Handynummer etc.) der Beteiligten auszutauschen
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Schadensbilder

Wir verhindern Mängel
und
Schäden
sowie
unsachgemäße Leistungen

011 022 033 044 055 06

Leistungen

Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens. Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können. (Institut für Sachverständigenwesen e. V.). Die Ergebnisse sind für den fachlichen Laien verständlich und nachvollziehbar zu begründen und zu formulieren. Für Laien wird die unverständliche Fachsprache vermeiden, wo sie ausnahmsweise zwingend erforderlich ist, wird diese erläutert! Feststellungen und Beurteilungen werden auf das Wesentliche reduziert, ohne die Nachvollziehbarkeit zu beeinträchtigen und es werden keine überflüssigen Ausschweifungen produziert.


Zweck eines Gutachtens ist die Vermittlung von verwertbarem Fachwissen.


Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung – Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung

gutachterliche Leistungen für Auftraggeber (private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)

gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer (Bauunternehmer - Handwerker)

gutachterliche Leistungen für Juristen (Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)

gutachterliche Leistungen für Versicherungen

Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO

Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare

Baubegleitende Qualitätskontrolle


Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.

Fortbildung – Weiterbildung – Seminare

Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:

ZTV A, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt, werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Kontakt

Sachverständigenbüro
Fachkompetenz für Aufgrabungen nach ZTV A-StB
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann

Telefon:

02104-74859

Mobil:

0172-2606151


info@Schellscheidt.com

BundID:
Integriertes Postfach für die Zustellung von Nachrichten und Bescheiden inklusive Benachrichtigung über erfolgreiche Zustellung und Lesebestätigung. Ein Bild von Strassenbau