Gutachter für Pflasterarbeiten

Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Ausbildung, Fachstudium (EIPOS), beruflicher Tätigkeit und Erfahrung biete ich
Beratung, Beweissicherung und Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit
mit Schwerpunkten auf den Gebieten
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung
für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
* Natursteinpflaster
* Betonsteinpflaster
* Verbundsteinpflaster
* Gebundene Pflasterbauweisen
* Betonplatten
* Steinsetzerarbeiten
* Terrassen
* Baubegleitende Qualitätskontrolle
an
Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt,
sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
Beweissicherungen
Bei Schäden und Technischen-Mängeln an Bauwerken wie Terrassen, Wege, Einfassungen, Pflasterungen etc.,
besonders wenn Forderungen gegen Ausführende oder Schädiger geltend gemacht werden sollen,
ist es wichtig, dass eine neutrale Person – wie ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger - eine objektive Aufnahme der vorhandenen Gegebenheiten (Dokumentation) und
sachgerechte Beschreibung und fotografische Feststellung der vorhandenen Schäden und Technischen-Mängel ausarbeitet.
Eine Beweissicherung sollte oder muss auch dann erfolgen, wenn bestehende Gebäude im Wirkungsbereich eines noch
vor der Errichtung stehenden Bauvorhabens oder sonstiger Arbeiten liegen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme oder sonstiger durchgeführter Arbeiten (Kanal, Straßenbau, Leitungsverlegungen etc.)
werden hierdurch Konfrontationen vermieden, ob festgestellte Schäden bereits vorhanden waren, sich neu eingestellt haben sich vergrößert haben
oder erst durch die Bauarbeiten entstanden sind.
Schiedsgutachten
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
über vorhandene Technische-Mängel und unfachgemäße Lieferungen oder unsachgemäße Leistungen können beide Parteien sich auf einen Sachverständigen einigen.
Dieser erhält den Auftrag die vorhandenen Schäden zu begutachten und nach einer sorgfältigen Schadensanalyse die Ursache und den Verantwortlichen festzustellen.
Bei der Beauftragung des Sachverständigen, können sich die beiden Parteien darauf einigen, dass sie die Feststellungen des gemeinsam ausgewählten
Sachverständigen anerkennen werden. Dies erspart in den meisten Fällen nicht nur hohe Anwalts- und Gerichtskosten sondern es verkürzt auch wesentlich
die Zeit bis zu einer Einigung bzw. einem Urteil durch ein Gericht.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Natursteine

Entstehung
Entstehung und Einteilung der Naturgesteine
Ergußsteine
Ergußsteine sind in der Regel Gesteine mit schlecht erkennbaren Mineralien und an der Erdoberfläche schnell erstarrt.
Dazu gehören Basalt, Basaltlava, Melaphyr, Diabas.
Tiefengesteine
Tiefengesteine sind langsam unterhalb der Erdoberfläche erstarrt.
Dazu gehören Granit, Diorit, Syenit, Gabbro.
Ablagerungsgesteine
Ablagerungsgesteine oder Sedimentgesteine sind die Reste der Hauptteile von Meereslebewesen und die Verfestigung des Kalkschlammes zu Kalkstein.
Dazu gehören Sandstein. Grauwacke, Tonschiefer.
Umwandlungsgesteine
Umwandlungsgesteine entstehen durch hohen Druck und erhöhte Temperatur. Erstarrungsgesteine und Ablagerungsgesteine werden umgewandelt.
Sie bekommen eine andere Struktur.
Granit wird zu Gneis.
Sandstein wird zu Quarzit.
Kalkstein wird zu Marmor.
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Pflasterflächen
Da leider nicht mehr alle Pflasterer über umfassende handwerkliche Kenntnisse verfügen, ist es wichtig, auf der Baustelle auf handwerklich einwandfreie Detaillösungen zu bestehen.
Das betrifft vor allem:
das Schneiden der Steine,
kein verwendeter Stein darf kleiner als ein halber Stein sein,
das Anarbeiten von Einbauten,
die Gestaltung von Baumscheiben und Pflasterrändern,
die einwandfreie Ausführung von Rinnen und das Anpassen von Straßeneinläufen.
Wichtig ist vor allem, deutlich zu machen:
Gute Pflasterflächen setzen eine gute durchdachte Planung voraus,
ebenso setzen gute Pflasterflächen ein Vorausdenken bei der
Ausführung voraus.
Für die Herstellung von Decken aus Pflasterbelägen aus Natur- oder Kunststein ist neben
fachmännischer Erfahrung auch die Wahl der geeigneten Bauweise notwendig.
Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung
und kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten
im Bauwesen oder gar im Bereich der Metallindustrie verglichen werden.
Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk.
Es müssen daher stets Abweichungen von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden,
da sie unvermeidlich sind.
Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung,
dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist
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Gebundene Ausführung
chemisch/hydraulisch?
Die gebundene Bauweise wurde mit Erscheinen der DIN ATV 18 318 im September 2019 normativ geregelt.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Beton-, Klinker- oder Natursteinpflaster/-platten handelt.
Sollten die Fugen vermörtelt werden, sind auch die Bettung und in der Regel die Tragschicht gebunden herzustellen.
Material der Tragschicht, Bettung und Fuge müssen als Sonderbauweise vorgegeben werden und besondere Anforderungen an die Haftzugfestigkeit und Biegezugfestigkeit erfüllen.
Die zusätzliche Verwendung eines Haftklebers wird empfohlen.
In der gebundenen Bauweise sind bei allen Steinformaten sowie Platten und Einfassungen an den Unterseiten Haftvermittler zu verwenden.
Haftvermittler sind auf der Unterseite vollflächig aufzubringen.
Die anschließende Verlegung erfolgt frisch in frisch.
Durch den Einsatz des Haftvermittlers wird der erforderliche Verbund zwischen Stein und Bettung erzielt und die Gefahr der Ablösung vermindert.
Von großer Bedeutung ist die Entscheidung, ob eine gebundene Pflasterfläche mit
hydraulischen
oder
chemischen
Bindemitteln hergestellt wird.
Bei der Konstruktion und Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflaster und Plattenbelägen
handelt es sich um eine der ältesten Formen dauerhaften Befestigungen von Straßen,
Wegen und Plätzen.
Obwohl es sich bei der Fertigung derartiger Beläge um alte Handwerkstechniken handelt bleibt
leider festzustellen, dass durch die Industriealisierung und Mechanisierung des
Baugeschehens vieles an Kenntnissen und Wissen darüber verloren ging.
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Pflasterverbände
Zu den heute noch gebräuchlichsten Verbänden gehören:
Reihenpflaster
Anwendung für Großpflaster, Kleinpflaster, Mosaik.
Segmentbogen
Anwendung für Kleinpflaster, Mosaik.
Schuppen
Anwendung für Mosaik ( bedingt auch für Kleinpflaster).
Diagonalpflaster
Anwendung für Großpflaster.
Polygonalpflaster ( Passe )
Anwendung für Großpflaster, Kleinpflaster, Mosaik.
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Betonpflastersteine
Pflasterflächen sind kein industriell hergestelltes Produkt mit exakt dem gleichen Aussehen,
sondern handwerkliche Leistungen mit notwendigen und unvermeidbaren Toleranzen.
Die Herstellung einer Pflasterfläche/Plattenfläche verlangt stets eine sorgfältige Ausführung
und die Verwendung geeigneter Materialien für alle Elemente. Die handwerksgerechte Ausführung aufgrund
eines über lange Zeit gewachsenen Erfahrungsschatzes und der Berücksichtigung des techn. Regelwerks bilden die
wichtigsten Voraussetzungen für die Herstellung dauerhafter Befestigungen aus Platten und Pflastersteinen.
Bei der Beurteilung einer Pflasterdecke ist deshalb auch der Gesamteindruck maßgebend,
solange die Nutzungssicherheit und die Dauerhaftigkeit nicht beeinträchtigt sind.
Geringfügige Unter- oder Überschreitungen der Fugenbreiten und aller anderen Ausführungstoleranzen
sollten im Akzeptanzbereich bleiben.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterdecken ist stets eine Einzelanfertigung und kann
in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Fertigprodukten im Bauwesen oder gar
im Bereich der Metallindustrie verglichen werden. Abweichungen von planerischen Vorgaben sollten zugebilligt werden,
soweit sie für die Funktion der Decke erforderlich sind.
Pflasterdecken und Plattenbeläge „altern” und verschmutzen wie jedes andere Bauwerk, d. h. Struktur und Farbe ihrer Oberfläche
können sich im Laufe der Zeit verändern.
Unterschiede im Erscheinungsbild können durch wechselnde Witterungsbedingungen, z. B. während der Abtrocknungsphase
nach Niederschlagen, und/oder durch unterschiedliche mechanische Beanspruchung, z. B. Fahrgasse/nicht befahrene Randbereiche, verursacht werden.
Nutzungs- und Gebrauchspuren sind auf Pflasterdecken und Plattenbelägen auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht vermeidbar.
Dies können z. B. Schleifspuren, Kratzer oder Schmutzeintrag
sein. Bei Flächenbefestigungen, die der Nutzung durch Fahrzeuge dienen, sind zudem Reifenspuren durch Reifenabrieb nicht zu vermeiden.
Sie sind auf hellen Flächenbelägen deutlicher zu erkennen als auf dunklen.
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Platten aus Beton
Die Platten sind parallel zur Randeinfassung oder einer anderen festgelegten Achse in gleichmäßigem
Verband mit versetzten Fugen in Reihe auf die Bettung zu verlegen oder in die Bettung zu versetzen.
Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Abhängig von der Nenndicke der Platten sind folgende Fugenbreiten,
gemessen am oberen Rand der Platten, auszuführen:
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Platten aus Beton sowie aus Naturstein mit gesägten Seitenflächen
unter 12 cm Nenndicke: 3 mm bis 5 mm,
ab 12 cm Nenndicke: 5 mm bis 8 mm,
Platten mit spaltrauen oder spaltrauen und nachgearbeiteten Seitenflächen 8 mm bis 15 mm.
Fugenachsen sollen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen.
Aufgrund dieser unscharfen Formulierung sind gebogene Fugen immer problematisch zu bewerten.
Für diese Abweichungen von einer planmäßig geraden Linie gibt es in den technischen Vorschriften kein gesondertes Toleranzmaß.
Wie auch bei der Bordsteinflucht ist hier die Lagetoleranz von ± 2 cm anzusetzen. Dieses Maß ist jedoch ohne
Berücksichtigung der betrachteten Länge problematisch. Bei geringen Längen von unter 10 Meter überschreitet es bereits eine
ästhetisch genügende Ausführung, bei großen Längen von über 100 Metern fallen z. B. die Abweichungen, kaum auf.
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Schadensbilder
Wir verhindern Mängel
und
Schäden
sowie
unsachgemäße Leistungen
und
Schäden
sowie
unsachgemäße Leistungen
Leistungen
Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens.
Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können.
(Institut für Sachverständigenwesen e. V.). Die Ergebnisse sind für den fachlichen Laien verständlich und nachvollziehbar zu begründen und zu formulieren.
Für Laien wird die unverständliche Fachsprache vermeiden, wo sie ausnahmsweise zwingend erforderlich ist, wird diese erläutert!
Feststellungen und Beurteilungen werden auf das Wesentliche reduziert, ohne die Nachvollziehbarkeit zu beeinträchtigen und es werden keine überflüssigen Ausschweifungen
produziert.
Zweck eines Gutachtens ist die Vermittlung von verwertbarem Fachwissen.
Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung –
Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung
gutachterliche Leistungen für Auftraggeber
(private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)
gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer
(Bauunternehmer - Handwerker)
gutachterliche Leistungen für Juristen
(Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)
gutachterliche Leistungen für Versicherungen
Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks
werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.
Fortbildung – Weiterbildung – Seminare
Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:
ZTV A,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Kontakt
Sachverständigenbüro
Fachkompetenz für Pflasterbau
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann
Telefon:
02104-74859
Mobil:
0172-2606151
info@Schellscheidt.com
De-Mail:
Falls Sie ein De-Mail Konto haben, können Sie das Sachverständigenbüro über die De-Mail-Adresse
info@strassenbausachverstaendiger.de-mail.de
erreichen.